Die Stiegenhausreinigung ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch der Sicherheit und Hygiene im Gebäude. 🧽
✅ Gesetzliche Vorgaben?
Es gibt keine einheitliche Regelung, aber die Verpflichtung zur Reinigung ergibt sich meist aus der Hausordnung oder dem Mietvertrag. In vielen Mehrparteienhäusern ist die regelmäßige Reinigung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
✅ Wie oft ist üblich?
Je nach Nutzung und Bewohnerzahl empfiehlt sich eine wöchentliche bis zweiwöchentliche Reinigung. Bei stark frequentierten Stiegenhäusern – z. B. mit Arztpraxen oder Büros – auch öfter.
✅ Was gehört dazu?
Treppen, Geländer, Handläufe, Lichtschalter, Eingangsbereiche, Fensterbretter und manchmal auch Keller oder Dachböden. Objektiva bietet flexible Reinigungsintervalle – angepasst an die tatsächlichen Bedürfnisse.
✅ Wer zahlt das?
Die Kosten sind in der Regel Betriebskosten und werden auf die Mieter oder Eigentümer umgelegt.
Eine saubere Stiege hinterlässt einen guten ersten Eindruck und verhindert langfristige Abnutzung. Objektiva sorgt dafür – leise, gründlich und verlässlich. ✨
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