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Jul 25, 2025
Garten
Admin

Winterdienst: Ihre Pflichten als Eigentümer & Vermieter

Sobald es friert oder schneit, wird es ernst: Eigentümer und Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Zugänge sicher begehbar zu halten. ❄️

Wer ist zuständig?
Laut §93 StVO in Österreich sind Grundstückseigentümer verantwortlich für die Räumung und Streuung des Gehsteigs entlang ihres Objekts – werktags ab 6 Uhr, sonntags ab 8 Uhr.

Was gehört zum Winterdienst?
– Schneeräumung auf Gehsteigen, Zufahrten, Hauseingängen
– Streuen bei Glatteis (z. B. mit Sand oder Salz)
– Entfernen von Eiszapfen an Dächern oder Fassaden (bei Gefahr)

Was passiert bei Versäumnis?
Bei Unfällen haften Sie für Verletzungen oder Schäden – sogar dann, wenn der Schnee frühmorgens gefallen ist. Eine verlässliche Lösung: Der professionelle Winterdienst von Objektiva. ⛄

Wir kümmern uns um Ihre Sicherheit – pünktlich, gründlich und rechtssicher.

Alen Uzunic

Mit einem starken Gespür für Qualität, Ordnung und Kundenbedürfnisse gründete Alen Uzunic im Jahr 2025 die Objektiva Hausbetreuung. Sein Ziel: professionelle Dienstleistungen anzubieten, die nicht nur Immobilien pflegen, sondern auch den Alltag der Menschen dahinter erleichtern. Durch jahrelange Erfahrung in der Gebäudereinigung und Objektbetreuung weiß Alen genau, worauf es ankommt – Zuverlässigkeit, Handschlagqualität und ein offenes Ohr für jede Situation. Als Geschäftsführer legt er besonderen Wert auf persönliche Kommunikation, nachhaltige Abläufe und ein motiviertes Team, das gerne anpackt.

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