Sobald es friert oder schneit, wird es ernst: Eigentümer und Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Zugänge sicher begehbar zu halten. ❄️
✅ Wer ist zuständig?
Laut §93 StVO in Österreich sind Grundstückseigentümer verantwortlich für die Räumung und Streuung des Gehsteigs entlang ihres Objekts – werktags ab 6 Uhr, sonntags ab 8 Uhr.
✅ Was gehört zum Winterdienst?
– Schneeräumung auf Gehsteigen, Zufahrten, Hauseingängen
– Streuen bei Glatteis (z. B. mit Sand oder Salz)
– Entfernen von Eiszapfen an Dächern oder Fassaden (bei Gefahr)
✅ Was passiert bei Versäumnis?
Bei Unfällen haften Sie für Verletzungen oder Schäden – sogar dann, wenn der Schnee frühmorgens gefallen ist. Eine verlässliche Lösung: Der professionelle Winterdienst von Objektiva. ⛄
Wir kümmern uns um Ihre Sicherheit – pünktlich, gründlich und rechtssicher.
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